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Corona

Sollten Sie einen positiven COVID19-Test erhalten haben, informieren Sie uns bitte telefonisch über diesen Sachverhalt. Eine automatische Meldung an die behandelnden ÄrztInnen erfolgt behördenseitig nicht. Bei Verschlechterung des Gesundheitszustands wird oft Zeit verschwendet, die auch außerhalb von Krankenhäusern genutzt werden kann.

In unserer Praxis impfen wir nach unseren Möglichkeiten Patienten, die bei uns hausärztlich versorgt werden.

Die Ständige Impfkommession (STIKO) hat ihre COVID19-Impfempfehlungen bereits häufig angepasst (Aktualierte Impfempfehlung).

 

Die Impfstoffe gegen SARS-COV2 werden in Hamburg behördenseitig verteilt. Wir haben keinen Einfluß auf die Zuteilung des Impfstoffs auf unsere Praxis. Sollten Sie eher in den öffentlichen Impfstellen einen Termin erhalten, ist es dringend erfordlich, einen geplanten Impftermin bei uns abzusagen, damit wir umdisponieren können. Unbedingt erforderlich ist für die Terminvergabe jedoch, dass Sie ihre aktuelle Telefonnummern hinterlegt haben und für uns telefonisch erreichbar sind.

Alle bisher ungeimpften sollten vor der Impfung die Aufklärungsbögen für beide zur Verwendung kommenden Impfstoffe (Comirnaty/Biontech und Spikevax/Moderna).

Noch nie während unserer Berufsausübung hat es ein medizinisches Thema  geschafft, derart die Öffentlichkeit zu bestimmen. Aus der Idee heraus, gutes Management könne die Virusausbreitung im Wesentlichen beeinflussen, werden noch nie dagewesene Anstrengungen zur Virusbekämpfung mobilisiert.

In einer Demokratie können ohne politische Auseinandersetzungen keine Lösungen für komplexe Fragen erarbeitet werden. Da weder die ‚medizinische Wissenschaft‘ mit ihren Fachdisziplinen, noch ‚die Politik‘ fertige Antworten für die aus der SARS-COV2-Virusinfektion resultierenden gesundheits- und gesellschaftspolitischen Fragestellungen haben,  werden wir als Bürger uns wohl noch heftig streiten müssen, bevor wir uns einigen.

Derzeit scheinen alle Anstrengungen vergeblich hinsichtlich des Ziels, das Im-Umlauf-Seien der Viren zu beenden.

Die aktuell in Hamburg geltenden rechtlich bindenden staatlichen Corona-Maßnahmen werden von der Sozialbehörde veröffentlicht.

 

Mittlerweile werden alle in Gesundheits- und Pflegebetrieben Tätigen und Besucher in Senioreneinrichtungen pflichtmäßig per Antigen-Schnelltests auf Infektiösität überprüft. Die SARS-COV2-Antigen-Schnelltestungen für unsere Patienten können wir aus Zeitmangel nicht mehr anbieten. In Hamburg werden jedoch wieder Testungen in den Testzentren angeboten.

Sollten Sie bei uns einen SARS-COV2-PCR-Virustest per Rachenabstrich erhalten haben, können Sie in etwa 24 Stunden nach dem Abstrich das Testergebnis abrufen, sofern Sie der Weitergabe des Befundes an die Corona-Warn-App zugestimmt haben.

Den Befund können Sie über die Website https://labfb.de abrufen:
 

Den Zeichencode des QR-Codes Ihres Befundes steht auf dem rosa  Laborschein unten rechts: