Reisemedizinische Informationen
Was ist zu tun, wenn's allein nicht mehr weiter geht...
Übersicht der Suchtselbsthilfestellen in Hamburg.Suchtberatungsangebote in Hamburg (überregional)
Drogen- und Suchtberatung im Landkreis Harburg
Suchtberatungsangebote in der Region: STZ-Suchtberatung Harburg, Stationäre Entgiftungsbehandlung im AKH
Liste der stationären Pflegeeinrichtungen (Branchenverzeichnis von hamburg.de)
Liste der ambulanten Pflegedienste (Branchenverzeichnis von hamburg.de)
Pflegebedarfsrechner (Infoseite, wer Anspruch auf Pflegeversicherungsleistungen hat)
Informationen zum Schwerbehindertenverfahren (Versorgungsamt Hamburg)
Informationsbroschüre der Stadt Hamburg zum Thema Patientenverfügung, Vorsorgevollmächt und Betreuungsverfügung: ‚Ich sorge vor!‘
Formularvorschlag Vorsorgevollmacht/Betreuungsverfügung des BMJ
Was kommt so rein...
Bewegung, die gut tut...
Wie gut, dass uns in Harburg so viele gut Möglichkeiten offenstehen, uns mit Freude an der frischen Luft zu bewegen. In Sportvereinen fällt es leicht, Gleichgesinnte zu finden, die die oft bestehenden Starthürden überwinden helfen.
Die ganze Vielfalt des Paddelsports bietet der Wassersportverein Süderelbe.
Vielen hilft ein Mannschaftssport, raus aus dem Sofa und rein ins Vergnügen zu kommen. In unserem Stadtteil haben wir ein perfektes Angebot für alle Altersgruppen: Freie Sportvereinigung Harburg – Rönneburg
Mit Hilfe von Videoanleitungen finden viele Eingang zu Bewegung. Als anregendes Beispiel ist Mady Morrison zu empfehlen.
Hilfreiche Erläuterungen zu nichtoperativer Arthrosebehandlung/Selbstbehandlung.
Rehasport-Angebote können mit einem von uns ausgestelltenRehasport-Rezept wahrgenommen werden. Die Hamburger Angebote gibt es: hier.
Wer sagt eigentlich, was zu tun ist?
Das Bundesministerium für Gesundheit und die jeweiligen Gesundheitsminister der Bundesländer, erlassen alle Gesetze, die für die stationäre und ambulante medizinische Versorgung zuständige Organisationen, Firmen, alle ÄrztInnen, und man spürt’s in den Zeiten der Seuchenbekämpfungen sehr deutlich, für alle Bürger gelten. Die Umorganisation der Hamburger Behörden hat die Gesundheitsbehörde in die Sozialbehörde integriert. Diese heißt jetzt „Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration“.
Die Berufsordnung der Ärztekammer schreibt vor, wie sich Ärzte(Innen) verhalten sollen.
Alles, was ein kassenärztlicher Hausarzt tun soll, reguliert der ‚Gemeinsame Bundesausschuss‘ mit seinen Richtlinien.
Die ‚Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft‘ ist maßgeblich für die Medikamentenversorgung mit seinen Richtlinien, Leitlinien, seinen Untersuchungen zur Arzneimittelsicherheit und seinen Informationen für die Ärzteschaft.
Die ‚Kassenärztliche Bundesvereinigung‚ ist als Körperschaft öffentlichen Rechts Dachorganisation aller Kassenärzte Deutschlands und reguliert zentral die Organisation der ambulanten medizinischen Versorgung, die von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt wird. Auf Länderebene gibt es jeweils eine ‚Kassenärztliche Vereinigung‘, die einerseits Mitglieder der Kassenärztlichen Bundesvereinigung sind, andererseits jedoch der Vertragspartner aller KassenärztInnen und PsychotherapeutInnen ist.
Familie und Integration“