Das Bundesministerium für Gesundheit und die jeweiligen Gesundheitsminister der Bundesländer, erlassen alle Gesetze, die für die stationäre und ambulante medizinische Versorgung zuständige Organisationen, Firmen, alle ÄrztInnen, und man spürt’s in den Zeiten der Seuchenbekämpfungen sehr deutlich, für alle Bürger gelten. Die Umorganisation der Hamburger Behörden hat die Gesundheitsbehörde in die Sozialbehörde integriert. Diese heißt jetzt „Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration“.
Die Berufsordnung der Ärztekammer schreibt vor, wie sich Ärzte(Innen) verhalten sollen.
Alles, was ein kassenärztlicher Hausarzt tun soll, reguliert der ‚Gemeinsame Bundesausschuss‘ mit seinen Richtlinien.
Die ‚Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft‘ ist maßgeblich für die Medikamentenversorgung mit seinen Richtlinien, Leitlinien, seinen Untersuchungen zur Arzneimittelsicherheit und seinen Informationen für die Ärzteschaft.
Die ‚Kassenärztliche Bundesvereinigung‚ ist als Körperschaft öffentlichen Rechts Dachorganisation aller Kassenärzte Deutschlands und reguliert zentral die Organisation der ambulanten medizinischen Versorgung, die von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt wird. Auf Länderebene gibt es jeweils eine ‚Kassenärztliche Vereinigung‘, die einerseits Mitglieder der Kassenärztlichen Bundesvereinigung sind, andererseits jedoch der Vertragspartner aller KassenärztInnen und PsychotherapeutInnen ist.
Familie und Integration“